Lade-Lotte

Dienstwagen zu Hause laden und abrechnen

Wer einen elektrischen Dienstwagen zu Hause lädt, zahlt den Strom zunächst selbst und lässt ihn sich vom Arbeitgeber erstatten. Seit 2026 gelten dafür neue Regeln: Die bequemen Monatspauschalen sind weg, abgerechnet wird nach Kilowattstunden.

Stand: 6. November 2026

Was sich 2026 geändert hat

Grundlage ist ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 11. November 2025, das die Regeln von 2020 ersetzt. Die wichtigste Änderung: Die monatlichen Pauschalen für Ladestrom durften letztmals für Lohnzahlungszeiträume steuerfrei gezahlt werden, die vor dem 1. Januar 2026 enden. Seither wird der tatsächlich geladene Strom in Kilowattstunden erstattet. Die Bundessteuerberaterkammer hat sich im Februar 2026 dafür ausgesprochen, echte Pauschalen wieder einzuführen.

Zwei Wege, den Strom zu erstatten

MethodePreis pro kWh
Tatsächlicher StrompreisArbeitspreis laut eigenem Stromvertrag plus anteiliger Grundpreis
Strompreispauschale34 ct/kWh für 2026 (Destatis-Durchschnitt aus dem ersten Halbjahr des Vorjahres)

Die gewählte Methode gilt für das ganze Kalenderjahr. Ein Beispiel mit der Pauschale: Lädst du im Monat 150 kWh für den Dienstwagen, kann der Arbeitgeber 51,00 € steuerfrei erstatten. Ist dein eigener Tarif teurer, kann sich die Abrechnung nach tatsächlichem Preis lohnen.

Zähler und Nachweis

Für die Erstattung muss der Ladestrom des Dienstwagens getrennt erfasst werden. Ein Eigenbeleg ohne Zähler reicht nicht; üblich ist, dass du die Zählerstände monatlich an den Arbeitgeber meldest.

  • Separater Zähler: Laut Rödl & Partner reicht ein separater Zähler, er muss nicht geeicht sein. Andere Fachleute legen das Eichrecht strenger aus, deshalb verlangen viele Arbeitgeber einen MID-Zähler oder eine eichrechtskonforme Wallbox.
  • Eichrecht allgemein: Sobald Strom verkauft wird, schreibt das Mess- und Eichrecht laut VDE eine eichrechtskonforme Messung mit signierten Belegen vor. Für das eigene Privatauto am eigenen Hauszähler gilt das nicht.
  • MID ist nicht gleich eichrechtskonform: Ein eingebauter MID-Zähler allein macht eine Wallbox noch nicht eichrechtskonform.

Klär vor dem Kauf mit deinem Arbeitgeber, welchen Zähler er für die Abrechnung akzeptiert. Das entscheidet, welche Wallbox du brauchst.

Wallbox vom Arbeitgeber und Laden im Betrieb

  • Laden beim Arbeitgeber ist nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei, wenn es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt wird. Die Regel gilt bis zum 31. Dezember 2030.
  • Wallbox übereignen oder bezuschussen: Schenkt der Arbeitgeber dir die Wallbox oder zahlt er einen Zuschuss, kann er das nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG pauschal mit 25 % versteuern, ebenfalls bis Ende 2030. Für den Ladestrom selbst ist diese Pauschalierung nicht möglich.

Keine Steuerberatung. Wie dein Arbeitgeber abrechnet, klärt die Lohnbuchhaltung oder eine Steuerberaterin.

Wallboxen mit MID-Zähler ansehen

Häufige Fragen

Gibt es 2026 noch die Monatspauschale für Ladestrom?

Nein. Die monatlichen Pauschalen durften letztmals für Lohnzahlungszeiträume steuerfrei gezahlt werden, die vor dem 1. Januar 2026 enden. Seither wird nach Kilowattstunden abgerechnet.

Wie viel darf der Arbeitgeber pro kWh steuerfrei erstatten?

Entweder den tatsächlichen Strompreis samt anteiligem Grundpreis laut Stromvertrag oder eine Strompreispauschale nach Destatis-Daten. Für 2026 beträgt sie 34 ct/kWh. Die gewählte Methode gilt für das ganze Kalenderjahr.

Muss die Wallbox für den Dienstwagen geeicht sein?

Nach verbreiteter Auffassung reicht für die Erstattung ein separater Zähler, der den Ladestrom des Dienstwagens erfasst. Fachleute legen das Eichrecht hier aber unterschiedlich aus; viele Arbeitgeber verlangen einen MID- oder eichrechtskonformen Zähler.

Ist Laden beim Arbeitgeber steuerfrei?

Ja. Laden im Betrieb ist nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei, wenn es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt wird. Die Regel gilt bis Ende 2030.